Impressum
Datenschutzerklärung
PKV im Alter bezahlbar
Altersrückstellungen
Basis-Tarif
Beitragssenkungsmodell
|
Basis-Tarif.
Eine weitere Sicherungs-Maßnahme ist der Basis-Tarif. Sein Vorläufer war der Standard-Tarif für Rentner,
den er für neue
PKV-Kunden abgelöst hat. Beide Tarife sind ein Garant dafür, dass der Beitrag hiermit nicht höher werden
kann, als der
Höchstsatz der gesetzlichen Kasse zur dann gegebenen Zeit. Die Sicherheit dafür ist in den
Versicherungsbedingungen
festgehalten.
Diese Tarife sind mit Leistungen entsprechend der gesetzlichen Kasse versehen, und in den
Versicherungs-
bedingungen ist festgehalten, wann man das Recht hat, in den Basistarif überzugehen. Dieses Recht
besteht bereits ab dem
Alter von 55 Jahren. Oder man nutzt es, wenn man in Rente geht. Die Leistungen sind dann nicht mehr
besonders gut,
aber immerhin: Es wird nicht teurer als in der gesetzlichen Kasse. Es ist aber nicht beabsichtigt, dass dies
der automatische
Lösungsweg im Alter ist, und das wird er auch eher nicht sein. Denn man kann ja auch durch andere
Umstellungen den Beitrag
senken, und kommt damit evtl. tiefer, als mit dem Basistarif.
Seit langer Zeit gibt es einen Zuschuß von der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus Sicht eines
gesetzlich versicherten
soll bewirkt werden, dass aus der gesetzlichen Rente nur zur Hälfte Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung zu
bezahlen sind. Einfaches Beispiel: Die gesetzliche Rente wäre 1.000,- Euro. Der Beitragssatz der
gesetzlichen Kasse wäre
z.B. im Rentenalter 16 %. Dann wären im Normalfall eigentlich 160,- Euro Krankenversicherungsbeitrag zu
zahlen.
Die
Hälfte davon übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung; bei diesem Beispiel also 80,- Euro monatlich.
Damit ein PKV-versicherter Rentner nicht schlechter gestellt ist, als ein Kassen-Versicherter, erhält dieser
nach den gleichen
Spielregeln den entsprechend gleichen Zuschuß vom Rentenversicherungsträger. Es hängt also immer
von der Höhe der
gesetzlichen Rente ab, und dem Beitragssatz (Prozentsatz) der gesetzlichen Kasse, wie er dann im
Rentenalter aussieht.
Dies entlastet ebenfalls den Beitrag im Rentenalter. Sollte der Gesetzgeber allerdings in diese Regelung
eingreifen, würde
dies evtl. reduziert oder wegfallen können.
Nicht zu vergessen ist, dass im Rentenalter ja der Beitrag für ein meistens vorher abgesichertes Tagegeld
entfällt.
Und dass der Zusatzbeitrag für die 10 % Altersrückstellung bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres
entfällt.
|