Die PKV  heute und im Alter bezahlbar machen

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PKV im Alter bezahlbar
Altersrückstellungen
Basis-Tarif
Beitragssenkungsmodell


Basis-Tarif.

Eine weitere Sicherungs-Maßnahme ist der Basis-Tarif. Sein Vorläufer war der Standard-Tarif für Rentner, den er für neue PKV-Kunden abgelöst hat. Beide Tarife sind ein Garant dafür, dass der Beitrag hiermit nicht höher werden kann, als der Höchstsatz der gesetzlichen Kasse zur dann gegebenen Zeit. Die Sicherheit dafür ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten.

Diese Tarife sind mit Leistungen entsprechend der gesetzlichen Kasse versehen, und in den Versicherungs- bedingungen ist festgehalten, wann man das Recht hat, in den Basistarif überzugehen. Dieses Recht besteht bereits ab dem Alter von 55 Jahren. Oder man nutzt es, wenn man in Rente geht. Die Leistungen sind dann nicht mehr besonders gut, aber immerhin: Es wird nicht teurer als in der gesetzlichen Kasse. Es ist aber nicht beabsichtigt, dass dies der automatische Lösungsweg im Alter ist, und das wird er auch eher nicht sein. Denn man kann ja auch durch andere Umstellungen den Beitrag senken, und kommt damit evtl. tiefer, als mit dem Basistarif.

Seit langer Zeit gibt es einen Zuschuß von der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus Sicht eines gesetzlich versicherten soll bewirkt werden, dass aus der gesetzlichen Rente nur zur Hälfte Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bezahlen sind. Einfaches Beispiel: Die gesetzliche Rente wäre 1.000,- Euro. Der Beitragssatz der gesetzlichen Kasse wäre z.B. im Rentenalter 16 %. Dann wären im Normalfall eigentlich 160,- Euro Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen.

Die Hälfte davon übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung; bei diesem Beispiel also 80,- Euro monatlich. Damit ein PKV-versicherter Rentner nicht schlechter gestellt ist, als ein Kassen-Versicherter, erhält dieser nach den gleichen Spielregeln den entsprechend gleichen Zuschuß vom Rentenversicherungsträger. Es hängt also immer von der Höhe der gesetzlichen Rente ab, und dem Beitragssatz (Prozentsatz) der gesetzlichen Kasse, wie er dann im Rentenalter aussieht.

Dies entlastet ebenfalls den Beitrag im Rentenalter. Sollte der Gesetzgeber allerdings in diese Regelung eingreifen, würde dies evtl. reduziert oder wegfallen können.

Nicht zu vergessen ist, dass im Rentenalter ja der Beitrag für ein meistens vorher abgesichertes Tagegeld entfällt. Und dass der Zusatzbeitrag für die 10 % Altersrückstellung bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt.